Kommunikationsnetz

Glasfaseranschluss – volle Leistung bis in Ihre Liegenschaft
 

Fiber to the home (FTTH) lässt Ihre Daten mit Vollgas durch das Kommunikationsnetz fliessen. Nutzen Sie unser Know-how, um Ihre Kommunikationsverbindungen dank Glasfaser-Technologie rund 500-mal schneller zu machen als mit dem herkömmlichen Kupferkabel.

Momentan ist FTTH die leistungsfähigste Ausbaustufe eines Kommunikationsnetzes. Neuanschlüsse werden nur noch mit Glasfaser realisiert.
Als FTTH bezeichnet man eine Kommunikationsverbindung, die vom Service Provider bis zum Endkunden mit Glasfaser ausgeführt ist. In der Wohnung erfolgt die Verteilung via Ethernet- und/oder Koaxialkabel.

 

Glasfaser-Netzausbau
 

Im Jahr 2014 wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wil beschlossen, sämtliche Liegenschaften der bestehenden Thurcom-Kundinnen und -Kunden bis Ende 2024 mit Glasfaser zu erschliessen.
 

Möchten Sie wissen, ob Ihre Liegenschaft bereits über einen Glasfaseranschluss verfügt? Wir geben Ihnen gerne Auskunft. 

 

Thurcom-Logo

Seit 1997 Ihr zuverlässiger Zugangs-Provider

 

 

Installationsanmeldung Kommunikation

Sämtliche Hausinstallationen im Bereich TV, Internet oder Telefonie müssen vorgängig durch die Installationsfirma angemeldet werden. Nachfolgend finden Sie das entsprechende Formular. …

Sämtliche Hausinstallationen im Bereich TV, Internet oder Telefonie müssen vorgängig durch die Installationsfirma angemeldet werden. Nachfolgend finden Sie das entsprechende Formular.

Möchten Sie mehr wissen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
 

Netzanschluss Kommunikation

Glasfaseranschluss   Kabeleinzug bis Hausanschlusskasten Fr. 0.00   Bei einem Neuanschluss einer Liegenschaft kommen die TBW für die Kosten der Erschli…

Glasfaseranschluss
 

Kabeleinzug bis Hausanschlusskasten Fr. 0.00

 

Bei einem Neuanschluss einer Liegenschaft kommen die TBW für die Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze sowie für die Verlegung des Kabels bis zum Eingangspunkt im Gebäude (Building Entry Point – BEP) auf. Die Kosten für die Grundstückerschliessung sowie für die sogenannte Steigzonenerschliessung (vertikale Erschliessung innerhalb des Gebäudes) hat der Eigentümer zu übernehmen. Weitergehende Erschliessungsarbeiten, im Auftrag des Eigentümers, werden nach Aufwand verrechnet.


Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

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