FAQ
Bereitschaftsgrad 2: Alarmierung und erhöhte Bereitschaft sowie Sparappelle an die Verbraucher und Sparmassnahmen auf freiwilliger Basis.
Bereitschaftsgrad 3: Antrag zur Inkraftsetzung einer Bewirtschaftungsverordnung (BVO) durch den Bundesrat (Vernehmlassung, Entscheid, Inkraftsetzung).
Bereitschaftsgrad 4: Umsetzung der Bewirtschaftungsverordnung (BVO): Verbot bestimmter Geräte, Kontingentierung von Grossverbrauchern, zyklische Abschaltungen des Stromnetzes und zentrale Steuerung des Schweizer Kraftwerkparks.
Bestehende Anlagen
Gas-Wärme-Erzeuger, welche bei Ausserbetriebnahme des Gasnetzes der TBW älter als 20 Jahre sind, sind nicht mehr berechtigt für eine Restwert-Entschädigung.
Neuinstallierte Anlagen
Gas-Wärme-Erzeuger, welche nach dem 1. April 2024 installiert wurden, haben generell keinen Anspruch auf eine Restwert-Entschädigung.
Bei Fragen zu einer allfälligen Restwert-Entschädigung für Ihren bestehenden Gas-Wärme-Erzeuger stehen wir Ihnen unter deineenergie@tb-wil.ch gerne zur Verfügung
Grossverbraucher verbrauchen 100'000 kWh Energie oder mehr pro Jahr und haben Anspruch auf einen Netzzugang gemäss Artikel 11 der Stromversorgungsverordnung. Und zwar unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von Endverbrauchern ist der innerhalb der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung ausgewiesene Jahresverbrauch. In dieselbe Kategorie fallen auch Verbraucher, die zwar aktuell einen tieferen Jahresverbrauch ausweisen, jedoch zu einem früheren Zeitpunkt einen Verbrauch über 100'000 kWh pro ausgewiesen haben und dadurch Anspruch auf Netzzugang gehabt haben.
Der Bundesrat setzt im Rahmen des Bereitschaftsgrads 3 (BG3) die Bewirtschaftungsverordnung in Kraft. In der Folge werden im BG4 in einem ersten Schritt für bestimmte Verbraucher Nutzungsverbote ausgesprochen. Reichen diese Kontingentierungsmassnahmen nicht aus, werden die Grossverbraucher vom BWL via Netzbetreiber eine Verfügung erhalten. Bei Nicht-Befolgung der Kontingentierungsmassnahme werden von den Kantonen Bussen ausgesprochen.