Netzanschluss Kommunikation
Glasfaseranschluss
Kabeleinzug bis Hausanschlusskasten | Fr. 0.00 |
Bei einem Neuanschluss einer Liegenschaft kommen die TBW für die Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze sowie für die Verlegung des Kabels bis zum Eingangspunkt im Gebäude (Building Entry Point – BEP) auf. Die Kosten für die Grundstückerschliessung sowie für die sogenannte Steigzonenerschliessung (vertikale Erschliessung innerhalb des Gebäudes) hat der Eigentümer zu übernehmen. Weitergehende Erschliessungsarbeiten, im Auftrag des Eigentümers, werden nach Aufwand verrechnet.
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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