Netzanschluss Kommunikation

Glasfaseranschluss
 

Kabeleinzug bis Hausanschlusskasten Fr. 0.00

 

Bei einem Neuanschluss einer Liegenschaft kommen die TBW für die Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze sowie für die Verlegung des Kabels bis zum Eingangspunkt im Gebäude (Building Entry Point – BEP) auf. Die Kosten für die Grundstückerschliessung sowie für die sogenannte Steigzonenerschliessung (vertikale Erschliessung innerhalb des Gebäudes) hat der Eigentümer zu übernehmen. Weitergehende Erschliessungsarbeiten, im Auftrag des Eigentümers, werden nach Aufwand verrechnet.


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